Terra preta 

Bevor ich mich der Kompostierung der Feststoffe aus der Trenntoilette zuwende ist ein rechtlicher Hinweis notwendig: Im Gegensatz zu tierischem Kot sind die entsprechenden menschlichen Hinterlassenschaften auch in kompostierter Form nicht zur Düngung von zum menschlichen Verzehr vorgesehener Pflanzen zugelassen. Eine Ausbringung ist nach mind. einjähriger Kompostierung nur zur Düngung von Zierpflanzen zulässig. Es gibt zwar erste Vorstöße, die Düngeverordnung in dieser Hinsicht zu ändern, aber das kann sich noch, sofern es überhaupt gelingt, noch über viele Jahre hinziehen. Nach meinen Recherchen könnte die Verwendung auch für Obstbäume und Beerensträucher zulässig sein, Die hansestadt Lübeck hat das für die Kleingärten allerdings nicht separat erwähnt.

Eine Kompostierung in Garten ist zur zulässig, wenn eine Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt ausgeschlossen ist. Daher kommt nur ein geschlossener Komposter in Betracht, zumindest für die erste Phase der Kompostierung.Mit einem Thermokomposter erzielt man überdies einen weiteren Effekt. nämlich die Vernichtung von Keimen durch Hygienisierung, die erst bei Temperaturen ab 55 Grad erreicht wird.